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Lehrgang zum Führen von Dienst- und Einsatzfahrzeugen bis 7.5t

Bedingt durch die zunehmende Ausstattung und natürlich die Vielzahl der zu transportierenden Ausrüstungsgegenständen nahm das Gewicht von Einsatzfahrzeugen in den vergangenen Jahren immer weiter zu. Mit der „alten 3er“ Fahrerlaubnis war das Führen von Fahrzeugen mit 7.5t erlaubt (je nach Ausstellungsdatum und Ort auch deutlich mehr). Mit der Einführung des EU-Führerscheins im Jahr 1999 und der damit verbundenen Änderung der Fahrerlaubnisklassen hat sich das geändert. Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B ist das Führen von Fahrzeugen bis 3.5t zulässigem Gesamtgewicht (+750kg Anhänger) möglich.

ehrgang zum Führen von Dienst- und Einsatzfahrzeugen bis 7.5t – Gruppenfoto

Für das Ehrenamt stellt das ein großes Problem dar, daher ist vom Gesetzgeber seit 2009 eine Fahrerlaubnis zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen vorgesehen. 

Ende des Jahres 2022 wird die Ortsgruppe Hollfeld ein neues Einsatzfahrzeug zugeteilt. Nach heutigem Kenntnistand wird das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.2t haben. Der vorhandene SEG Anhänger weist ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.3t auf.

Am 05.03.2022 startete in Bayreuth ein Lehrgang zum Erwerb der Fahrererlaubnis für Dienst- und Einsatzfahrzeuge bis 7.5t – mit dabei zwei Teilnehmer aus Hollfeld.